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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der OASY AG („OASY“) und ihren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbar werden.  Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen von OASY nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn OASY in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.
2.    Angebote von OASY sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen OASY und dem Kunden kommt zustande, wenn OASY eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder der Bestellung des Kunden nachkommt.
3.    Die Angebote von OASY richten sich nur an gewerbliche Abnehmer.

§ 2 Training

1.    OASY führt die Veranstaltungen gemäß der Beschreibung im Kursprogramm bzw. im On¬line-Auftritt  durch. Ein Wechsel des Referenten, Orts- und Terminverschiebungen sowie inhaltliche Abweichungen bleiben jedoch vorbehalten.
2.    Die Seminaranmeldung muss schriftlich oder über die OASY-Internetseite erfolgen und ist verbindlich. Jede Anmeldung wird von OASY schriftlich bestätigt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Erfolgt die Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch einen Kunden, so steht der Kunde für die Vertragsverpflichtungen der Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
3.    Jeder Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Seminarteilnahme eine auf ihn persönlich ausgestellte Teilnahmebescheinigung.
4.    Die ausgegebenen Seminarunterlagen sind personengebunden und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen weder ganz noch teilweise nachgedruckt, vervielfältigt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von OASY in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - vervielfältigt, elektronisch verarbeitet, verbreitet oder zu internen oder externen Weitergaben benutzt werden. Zu den Schulungsunterlagen zählen in diesem Sinn auch alle den Teilnehmern auf Datenträgern oder über Intranet/Internet zugänglich gemachte elektronische Wissensprodukte und Lernsysteme.
5.    Wünscht der Kunde mit dem Vertragsabschluss eine Hotelreservierung für die Teilnehmer, wird sich OASY bemühen, auf Namen und Rechnung des Kunden ein entsprechendes Quartier zu reservieren. Sollte eine Reservierung nicht möglich sein, wird der Kunde unver¬züglich informiert. Ein Anspruch auf Reservierung besteht nicht.
6.    Bei Firmenseminaren und Einzeltrainings hat der Kunde die Softwarelizenzen zu stellen.
7.    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Seminarteilnehmer die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheits- und Ordnungsvorschriften einhalten. Für Schäden in gemieteten Räumen, deren Ausstattung und gemieteter technischer Ausstattung, die von Seminarteil¬nehmern, dem Kunden oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde.
8.    Der Kunde hat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem vorgesehenen Leistungszeitpunkt, nicht durchgeführte, nicht vertragsgemäße oder fehlerhafte Trainingsleistungen schriftlich zu rügen. OASY ist berechtigt, Trainingsleistun¬gen innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, wenn die Trainings¬leistungen wegen Umständen, die von OASY zu vertreten sind, nicht, nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft durchgeführt wurden. Der Kunde ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die vertragsmäßige Erbringung der Leistung erneut fehlschlägt.

§ 3 Service

1.    Bei Installationsdienstleistungen von OASY in Räumen des Kunden stellt der Kunde sicher, dass die notwendigen Netzwerk- und Stromanschlüsse vorliegen.
2.    Die für Installationsdienstleistungen notwendige Software wird vom Kunden zur Verfügung gestellt.
3.    Die kleinste abrechenbare Einheit für Arbeitsstunden ist eine viertel Stunde.

§ 4 Trainervermittlung

1.    OASY ist Vermittler zwischen dem Kunden, der für speziellen Schulungsbedarf kompetente Dozenten/innen sucht, und den Dozenten/innen. OASY verhandelt ausschließlich mit dem Kunden über das Leistungspaket.
2.    Die Zusammenarbeit zwischen OASY und dem Dozenten/der Dozentin wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Für jede Schulung wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der die Einzelheiten der Schulung regelt.
3.    Spesen und Kilometergeld werden nach den geltenden Steuersätzen abgerechnet. Alle anderen Kosten (Hotel, Flug usw.) werden nach tatsächlichem Aufwand oder zuvor abgesprochenen Pauschalen berechnet.

§ 5 Hardwarevermietung

1.    Der Kunde kann Hardware oder sonstige Ausstattung zum Gebrauch außerhalb von OASY-Räumen mieten. Mietobjekt, Mietzeit und Mietgebühr werden im Vertrag festgelegt.
2.    Der Kunde überprüft bei Übergabe die Funktionalität des Mietobjektes. Er ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden sind OASY sofort anzuzei¬gen. Der Kunde darf das Mietobjekt nur durch Mitarbeiter seines Unternehmens nutzen lassen Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
3.    Bauliche Veränderungen durch den Kunden, insbesondere Um- und Einbauten oder die In¬stallation von Software, sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von OASY ges¬tattet. Sofern OASY die Genehmigung erteilt hat, ist das Mietobjekt und seine Konfigura¬tion bei Ablauf der Mietzeit in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Anderwei¬tige Absprachen bedürfen der Schriftform.
4.    OASY gewährt den Gebrauch des Mietobjektes in dem Zustand bei Übergabe. Die verschul¬densunabhängige Haftung von OASY für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Kunde von OASY Schadenersatz wegen Mängeln des Mietobjektes nur verlangen, soweit OASY Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.    Die Zahlung der Mietgebühr wird, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, vor Übergabe des Mietobjektes fällig. OASY kann eine Kaution festlegen, die ebenfalls vor Übergabe des Mietobjektes zu zahlen ist. Die Rückzahlung der Kaution wird fällig, sobald OASY eine angemessene Zeit der Überprüfung hatte. Die Kaution wird nicht verzinst.
6.    Die Haftung geht bei Übergabe des Mietobjektes an den Kunden oder an ein Versandunternehmen  auf den Kunden über. Wenn der Kunde es wünscht, kann für die Zusendung eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde haftet bis zur Rückgabe des Mietobjektes an Mitarbeiter von OASY für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Transport hervorgerufen werden. Schließt der Kunde für den Rücktransport eine Versicherung ab, sind die Kosten ebenfalls von ihm zu tragen. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe des Mietobjektes.
7.    Bei neuen Kunden kann OASY vor Übergabe des Mietobjektes eine Firmenauskunft verlangen.

§ 6 Kursentwicklung

1.    Ist im Rahmen der Leistungserbringung der OASY AG eine Abnahme der Leistung (Kursdokumentation, Testfragen, etc.) erforderlich gilt folgendes:
2.    Die Abnahme setzt eine Prüfung der Inhalte voraus, die spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem OASY dem Kunden die Leistung zugesendet hat, durchgeführt wird.
3.    Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde die Abnahme zu erklären. Die Prüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Werk in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
4.    Die Abnahme darf nur in Falle wesentlicher Mängel verweigert werden.
5.    Bei vorbehaltloser Inbetriebnahme der Leistung durch den Kunden oder bei rügelosem Verstreichen lassen von 2 Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch OASY gilt die Abnahme als erklärt.

§ 7 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

1.    Alle Preise sind Nettopreise und enthalten keine Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Umsatz¬steuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
2.    Die Preise sind der aktuellen Preisübersicht zu entnehmen. Für Seminare gelten die im Kursprogramm bzw. die auf der OASY-Internetseite angegebenen Preise.
3.    Die Zahlungen werden unverzüglich ohne Abzug fällig, nachdem die Leistung erbracht und die Rechnung zugegangen ist. Die Zahlungen für Trainingsleistungen werden vor Kursbe¬ginn fällig. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
4.    Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Kunden gemäß den Vorgaben von OASY gewählten Zahlungsart. Erfolgt bei unbarer Zahlung keine Freigabe durch die Bank bzw. das Zahlungs- oder Kreditkarteninstitut des Kunden, kann OASY den Abschluss des Vertrages ablehnen oder – sofern der Vertrag bereits zustande gekommen ist – ohne Set¬zung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.    Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kommt er spätestens dann, auch ohne Mahnung, in Verzug. OASY ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., sowie die angefallenen Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen. Die Geltend¬machung eines darüber hinaus gehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
6.    Das Eigentum an von OASY gelieferter Ware geht mit der vollständigen Zahlung der ausste¬henden Beträge auf den Kunden über.
7.    Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprü¬chen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

1.    Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt 6 Monate; mangelhafte Waren sind auf Gefahr und Kosten des Kunden, mit schriftlicher Angabe aller Mängel, unverzüglich nach Kenntnisnahme der Mängel an OASY zurückzusenden. Mängel werden nach Wahl von OASY durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden behoben.
2.    Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn Fehler auf unsachgemäße Behandlung der Ware oder unsachgemäße Installation durch den Kunden zurückzuführen sind.
3.    Sollten Trainingsmaßnahmen wegen von OASY zu vertretender Umstände nicht vertragsgemäß oder mangelhaft durchgeführt werden, muss der Kunde dies unverzüglich bei OASY schriftlich rügen. OASY ist dann verpflichtet, diese Leistungen innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.  
4.    Bei Trainingsmaßnahmen in den Räumen des Kunden haftet OASY nicht für das ordnungsgemäße Zusammenspiel der Kurs-PCs mit dem Schulungsrechner von OASY. Ebenso wenig haftet OASY, wenn die technischen Voraussetzungen für die Durchführung des Trainings vom Kunden nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden.
5.    Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet OASY nicht für die ständige Funktionsfähigkeit der Internetverbindung. OASY übernimmt auch keinerlei Haf¬tung für Schäden, die durch Viren auf kopierten Dateien entstehen können. Von Teilneh¬mern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf den Rechnern von OASY eingesetzt werden.
6.    OASY haftet für eine von ihr zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bis zu einem Betrag von 1.500.000,--€ und ersetzt bei einem von ihr verschuldeten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,-- € je Schadensereignis.  OASY haftet keinesfalls für Verlust von Informationen oder Daten, da der Kunde für eine regelmäßige Sicherung von Daten selbst verantwortlich ist. Ebenso wenig haftet OASY für Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn, sowie sonstige Folge¬schäden.
7.    Weitergehende als die in diesen AGB genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzan¬sprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes oder vom Kunden nachgewiesener grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
8.    Sofern dem Kunden nach §8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Rücktritt

1.    OASY kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Trainingsleistungen wegen Nichterrei¬chens der für den jeweiligen Kurs festgelegten Mindestzahl von Teilnehmern, wegen Krankheit des Trainers, aus technischen Gründen  oder aus anderen von OASY nicht zu vertretenden Gründen ausfallen. OASY wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts versu¬chen, die Trainingsmaßnahme auf einen anderen Termin oder einen anderen Veran¬staltungsort zu verlegen oder einen Ersatztrainer zu beschaffen. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Ist dem Kunden das Erscheinen zum Ersatztermin nicht möglich, hat er das Recht, die Anmeldung zu stornieren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2.    Der Kunde kann bis zum Beginn der Trainingsmaßnahme zurücktreten. Bei von OASY durchgeführten Kursen ist eine Absage der Teilnahme seitens des Kunden kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung bei OASY eingeht. Geht sie später ein, so werden 50% des Kurs-Listenpreises in Rechnung gestellt. Bei Absagen, die später als 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung eingehen, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch wird des Kurs-Listenpreises in voller Höhe verrechnet. Der Kunde ist berechtigt, nach Absprache mit OASY einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Kurs ist nicht möglich. Bei Veranstaltungen, die nicht in den Räumlichkeiten von OASY durchgeführt werden, werden neben den oben aufgeführten Stornierungsgebühren gegebenenfalls bereits angefallene Aufwendungen für Kurs¬vorbereitung, Anpassung der Infrastruktur vor Ort oder Reisekosten des Dozenten an den Kunden verrechnet, wenn Absagen später als 30 Kalendertage vor Kursbe¬ginn bei OASY eingehen. Eventuell angefallene Hotelstornokosten werden dem Kunden berechnet, wenn eine Absage nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft.
3.    Bei Kursen, die durch andere Trainingsanbieter als OASY durchgeführt werden, bzw. deren Kurse OASY nur vermittelt, kann es sein, dass andere Stornierungsfristen und –regeln gelten. OASY wird den Kunden bei der Anmeldung, bzw. mit der Anmeldebestätigung hierüber informieren. OASY behält sich in diesen Fällen vor, Stornierungskosten, die über die in §9 Abs. 2 genannten hinaus gehen, weiter zu verrechnen.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte

1.    OASY ist verpflichtet, Trainingsdokumentationen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten (Schutzrechten) Dritter zur Verfügung zu stellen.
2.    Ansprüche aus §10 Abs. 1 bestehen nur soweit, als der Kunde OASY über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert und OASY alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
3.    OASY übernimmt keinerlei Haftung für Unterlagen, die von Trainingsanbietern zur Verfügung gestellt werden, für deren Trainings OASY nur als Vermittlerin zuständig ist.


§ 11 Datenschutz

1.    Kunden und Teilnehmer erklären sich insoweit mit der automationsunterstützten Verarbei¬tung ihrer Daten einverstanden, als dies für den Zweck des Vertrages, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, und für die Erfüllung von Verträgen mit Partnern erforderlich ist.
2.    Eine sonstige Übermittlung der Kundendaten erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der Ab¬wicklung der vom Kunden gewählten Zahlungsart mit der Bank bzw. dem Zahlungs- oder Kreditkarteninstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchführung des jeweiligen Ver¬trags (z.B. an Erfüllungsgehilfen von OASY).
3.    Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass OASY ihm Informationen über Waren und Leistungen schriftlich oder per E-Mail zusenden oder ihn in sonstiger Weise (z.B. per Telefon) kontaktieren kann. Eine solche Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.

§ 12 Exportvorschriften

1.    Die Erfüllung des Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen Ex¬portgenehmigungen erteilt werden bzw. dass keine sonstigen Hindernisse aufgrund deut¬scher, europäischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung entgegen¬stehen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber OASY zur Einhaltung aller anwendbaren Exportvorschriften.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein oder wer­den, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der un­wirksamen Bestimmungen tritt einvernehmlich eine wirksame Regelung, die in ihrem wirt­schaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Alleiniger Gerichtsstand ist Paderborn.
3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand 04.04.2012

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